Seit dem 1. Mai 2025 nutzen wir in unserer Praxis die elektronische Patientenakte (ePA). Wir füllen Ihre ePA automatisch mit wichtigen Gesundheitsdaten – vorausgesetzt, Sie haben die ePA bei Ihrer Krankenkasse nicht deaktiviert.
Damit wir Ihre ePA befüllen können, muss Ihre elektronische Gesundheitskarte ab dem 30. April 2025 bei uns neu eingelesen worden sein.
Bei Fragen oder unklarheiten können Sie sich jederzeit bei Ihrer Krankenkasse informieren.
Bitte bringen Sie daher bei Ihrem nächsten Termin Ihre Gesundheitskarte mit.
Vielen Dank!