Hausarztzentrierte Versorgung

Allgemeine Rahmenbedingungen der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V

Seit 2010 sind in Baden-Württemberg mit praktisch allen Krankenkassen Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung abgeschlossen worden. Zwischenzeitlich liegt eine Studie der Universitäten Frankfurt/Main und Heidelberg aus Baden-Württemberg vor, die belegt, dass die Form der hausarztzentrierten Versorgung eine deutlich bessere Betreuung für die Patienten darstellt: mehr als 4.500 Krankenhauseinweisungen, vor allem chronisch kranker Patienten können in der HzV pro Jahr in Baden-Württemberg vermieden werden.

Die Verträge beinhalten zahlreiche Elemente, welche die Versorgung der teilnehmenden Versicherten verbessern sollen, unter anderem Qualifikations- und Fortbildungsverpflichtungen für die teilnehmenden Ärzte, verpflichtende Online-Anbindung, Einführung hausärztlicher Behandlungsleitlinien und wissenschaftlich begründeter Behandlungsstandards, sowie besondere apparative Ausstattungsmerkmale.

Der Hausarzt kann für den Patienten im Rahmen der Behandlung zu Lasten seiner gesetzlichen Krankenkasse sinnvolle Leistungen zusätzlich erbringen und abrechnen und erhält  eine höhere Grundpauschale (Pauschale für alle in einem Quartal anfallenden Behandlungsanlässe), was im Vergleich zur regulären, gesetzlichen Versicherung bei für den Patienten gleichem Versicherungsbeitrag durch die bessere Vergütungsstruktur einen Beitrag zum Erhalt der ländlichen Hausarztpraxen und damit auch der flächendeckenden medizinischen Versorgung darstellt. Dies ist insbesondere relevant, da die Zahl der zur Patientenversorgung benötigten Hausärzte vor allem im ländlichen Raum, aber auch in strukturschwachen Ballungsgebieten abnimmt, wie der Sachverständigenrat im Gesundheitswesen (SVR) in einem Gutachten bestätigt. Die Beziehung zum Haus- und Familienarzt wird gestärkt.

Die unkoordinierte Inanspruchnahme zahlreicher Ärzte wird reduziert, was Fehlbehandlungen (z. B. durch Medikamentenwechselwirkungen oder Unkenntnis relevanter Vorbefunde), Doppeluntersuchungen oder Übertherapie (z. B. zu frühzeitige Operationen, sog. hausärztlich, quartäre Prävention) vermeidet. Das Sammeln und Sichern der Befunde an einem Ort sorgt zudem dazu, dass der behandelnde Hausarzt den Überblick über alle erforderlichen Untersuchungen und Behandlungen behalten kann.

Dadurch, dass Hausärzte mindestens 80 Prozent der Fälle in ihren Praxen abschließend klären, können sich die Fachärzte auf schwerere Erkrankungen ihres Gebietes konzentrieren, was bedürftigen Patienten einen schnelleren Facharzttermin sichert.

Durch die einfache Struktur des Vergütungssystems mit Einzelleistungen, Pauschalen und Zuschlägen kann die Praxisbürokratie reduziert werden, wodurch dem Hausarzt mehr Zeit für die Patientenversorgung bleibt. Zusätzlich geht der Einsatz einer „Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis“ (Verah) im Rahmen der Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung regelmäßig mit einer Extravergütung einher.

Hausarztzentrierte Versorgung – Erklärvideo für Patienten

Bedeutung in unserer Praxis

Unsere Patienten profitieren spürbar von unserer Koordinationsfunktion der Behandlung in Verbindung mit anderen Fachärzten oder Kliniken. Hierbei ist es uns möglich, insbesondere bei Anlässen hoher Dringlichkeit, entsprechende Behandlungstermine direkt mit geeigneten Einrichtungen oder Fachärzten zu vereinbaren. Gemeinsam mit einer strukturierten Übermittlung von Vorbefunden können wir die Qualität der Behandlungen und Untersuchungen erheblich verbessern und beschleunigen.

Fort- und Weiterbildung sind eine Selbstverständlichkeit. Wir gehen in diesem Bereich jedoch noch weit über die vertraglichen Anforderungen hinaus, weil wir hierdurch unserem Auftrag, für unsere Patienten in der HZV eine umfassende Betreuung mit einem großen Behandlungsspektrum nach aktuellem wissenschaftlichen Stand leisten können. Dies betrifft sowohl die Ärzte des Teams, als auch die medizinischen Fachangestellten, welche im Rahmen der HZV erweiterte Aufgaben wahrnehmen (VERAH).

Für unser Praxisteam genauso wie für unsere Patienten entsteht hierdurch eine höhere Behandlungszufriedenheit in einem Konzept der Verbindlichkeit durch den Betreuungsvertrag der HZV, des gegenseitigen Vertrauens und Verlässlichkeit.

Nicht unerwähnt soll der finanzielle Vorteil der HZV für unsere Praxis bleiben. Die Vergütung im Rahmen der hausarztzentrieren Versorgung liegt in unserer Praxis im Mittel bei 90€ für ein Quartal (3 Monate). Verglichen hiermit sind die Vergütungen pro Patient im Quartal in der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung mit 50-60€, oder der Behandlung von privat versicherten Patienten mit etwa 60€, deutlich geringer. Diese Mehrvergütung ist sowohl die Grundlage für eine langfristige Bestandsperspektive unserer Praxis, nicht zuletzt weil uns damit deutlich überdurchschnittliche Gehälter für unsere Angestellten möglich sind, als auch für die kontinuierlichen Investitionen in eine aktuelle Praxisausstattung auch unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit.

Patienten in der HZV

Wir freuen uns sehr über die hohe Teilnahme unserer Patienten an der HZV. Etwa 80% der gesetzlich versicherten Patienten unserer Praxis nehmen aktuell an der hausarztzentrierten Versorgung teil. Zu unserer Praxisphilosophie gehört jedoch auch , dass wir keine Unterschiede in der Behandlung oder  Terminvergabe aufgrund der Art der Krankenversicherung machen möchten. Hierbei ist die Teilnahme aller gesetzlich Versicherten an der HZV ein wichtiger Schritt. Sich hierauf einzulassen ist daher unsere stete Aufforderung an Patienten, welche noch nicht an der HZV teilnehmen.