Bitte haben Sie Verständnis wenn
- auch bei der „bloßen“ Ausstellung eines Privatrezepts für Kassenpatienten die Versichertenkarte vorgelegt werden muss.
- wir uns immer wieder bemühen bei teuren Dauermedikamenten gleich- oder höherwertige Präparate zu günstigeren Preisen auszuwählen. Dadurch bleibt dann trotz der Budgetierung finanzieller Freiraum für eine optimale Behandlung – teilweise auch mit sehr teuren Medikamenten.
- Rezepte ohne Sprechstundentermin, zur Sicherung der Qualität der Verordnungen, in der Regel nicht während der Sprechzeiten ausgestellt werden können.
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit der telefonischen Rezeptbestellung bei Wiederholungsrezepten: Rezepte für Dauermedikamente können telefonisch oder per Fax vorgemerkt und am folgenden Tag – bzw. nachmittags – abgeholt werden.
- viele Medikamente grundsätzlich nicht zu Lasten der Krankenkasse (rosa Kassenrezept) verschreibungsfähig sind (die Liste ist nicht vollständig!):
- Arzneimittel zur Raucherentwöhnung
- Abführmittel (bis auf Ausnahmen),Abmagerungsmittel, Appetitzügler
- Mittel zur Empfängnisverhütung („Pille“) ab 21. Lebensjahr
- Arzneimittel zur Potenzsteigerung, Haarwuchsmittel
- nicht rezeptpflichtige Arzneimittel ab 13. Lebensjahr (Ausnahmen siehe hier!)
- Mittel zur Behandlung von Erkältungskrankheiten ab 19. Lebensjahr
Zuzahlung bei Verordnungen zu Lasten der Krankenversicherung (Rezeptgebühr)
- generell ab dem 19. Lebensjahr bis zum Erreichen der Belastungsgrenze (2% des Jahreseinkommens – 1% bei „chronischer Erkrankung“)
- 10% des Apothekenverkaufspreises – mindestens 5 €, maximal 10 €
- Für bestimmte Wirkstoffe kann bei besonders preisgünstigen Präparaten die Zuzahlung erlassen werden
- Im Rahmen von Hausarztverträgen verzichten einige Kassen bei vielen Präparaten auf die Zuzahlung
Arzneimittelpreise
- keine Festpreise für rezeptfreie Arzneimittel mehr (jede Apotheke kann den Preis selbst festsetzen)
- Auf alle rezeptpflichtigen Arzneimittel wird eine festes Apothekenabgabehonorar von 8,10 € sowie ein Zuschlag von 3% auf den Einkaufspreis erhoben.
Arzneimittelbudgets (Stand 2013)
- Für jeden Versicherten dürfen im Mittel Arzneimittel im Wert von 46,55 € bzw. 161,99 € (bei Rentnern) pro Quartal verordnet werden.
- Für jeden Versicherten dürfen im Mittel Heilmittel (wie z.B. Krankengymnastik) im Wert von 6,97 € bzw. 18,51 € (bei Rentnern) pro Quartal verordnet werden.
- Für nicht bestimmungskonforme Rezepte und Überschreitungen der Verordnungsbudgets haftet persönlich der verschreibende Arzt (wird vom Honorar abgezogen).