Ab Januar 2024 stellen wir Rezepte für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich als elektronisches Rezept aus.
Elektronisch ausgestellte und signierte Rezepte erhalten Sie dann statt dem Ausdruck auf dem gewohnten rosa Rezeptformular. Solche eRezepte können sie dann in jeder deutschen Apotheke durch Vorlage Ihrer Gesundheitskarte (Krankenversichertenkarte eGK) innerhalb von vier Wochen einlösen.
Bitte beachten Sie dabei, dass auch weiterhin eine Mindestbearbeitungszeit bei telefonischem, oder schriftlichem Auftrag (Website, App, Mail) für die Ausstellung erforderlich ist: Einlösung jeweils ab dem Nachmittag bei Aufträgen bis 11:00, beziehungsweise am Folgetag bei Aufträgen bis 17:30.
Eine Abholung bestellter Rezepte in der Praxis ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.
In folgenden Fällen ist kein eRezept möglich:
- die Gesundheitskarte (eGK) wurde für das laufende Quartal noch nicht vorgelegt
- Rezepte für Hilfsmittel (beispielsweise Bandagen, Inkontinenzvorlagen)
- Rezepte welche nicht durch die gesetzliche Krankenkasse erstattet werden (Privatrezepte)
- Sonderrezepte, welche dem Betäubungsmittelrecht unterliegen (morphinartige Schmerzmittel)
Da sich in den vergangenen Wochen immer wieder gezeigt hatte, dass die Zuverlässigkeit der elektronischen Verarbeitung noch lückenhaft ist, kann die Ausstellung eines eRezepts nicht in allen Fällen garantiert werden. Wir bitten in diesene Fällen, auch im Namen der Apotheken um Ihr Verständnis.