Leider sind noch immer keine Regelungen zu Kostenübernahme der Corona-Impfungen nach dem 07. April 2023 getroffen worden. Falls die kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und Krankenkassen sich nicht rechtzeitig vor Ostern einigen sollten, dann könnten Ärztinnen und Ärzte diese Leistungen nach den üblichen Sätzen privat abrechnen, Patienten könnten sich das Geld dann per Kostenerstattung bei den Krankenkassen wiederholen.
Da wir dies für inakzeptabel, auch für unsere Patient:innen halten, werden wir die Corona-Impfungen bis zur Veröffentlichung einer Regelung zur Weiterführung der Impfungen nach dem 07. April 2023 aussetzen.