weiterhin Maskenpflicht in unseren Praxisräumen

Im Rahmen unseres Hygieneplans ist das Tragen von FFP2-Masken in unseren Praxisräumen unverändert verpflichtend. Bei der weiterhin hohen Zahl an Infektionen möchten wir hierdurch unsere Patient*innen und unser Praxisteam vor Ansteckungen schützen. Es hat sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass diese einfache Hygienemaßnahme bisher sehr wirkungsvoll war und wir keine Ansteckungen innerhalb unserer Praxis beobachten konnten. Wir bitten daher um Ihr Verständnis dass wir diese Regelung, auch über das Ende der allgemeinen Maskenpflicht hinaus, fortsetzen.

Sollten Sie einmal Ihre FFP2-Maske vergessen haben, stellen wir Ihnen kostenfrei Masken im Eingangsbereich zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot begrenzt ist.