Bereits ausgestellte Überweisungen behalten auch über die Quartalsgrenzen hinweg ihre Gültigkeit für die Behandlung bei anderen Fachärzten.
Die Güligkeit erlischt erst mit dem Ablauf der Güligkeit Ihrer Krankenversichertenkarte. Diese ist unabhängig von der Überweisung zusätzlich in jedem neuen Quartal erneut vorzulegen.
Für Praxen bei denen diesbezüglich noch immer Unklarheiten bestehen, stellen wir gerne ein entsprechendes Informationsblatt zur Verfügung.