Termine für Corona-Impfung mit aktualisiertem Impfstoff

Ab sofort werden in unserer Praxis ausschließlich die neuen Corona-Impfstoffe verwendet.

Diese neuen Impfstoffe wurden an die neueren Corona-Virusvarianten angepasst. Diese Impfstoffe sind bivalent. Dies bedeutet, dass sowohl der ursprüngliche Antigentyp (wie in den bisher verfügbaren Impfstoffen) als auch ein angepasster Antigentyp enthalten ist.

Aktuell steht ein Impfstoff zur Verfügung, welcher an die Varianten BA.4 und 5 angepasst wurde (die aktuell dominierende Variante).

Untersuchungsergebnisse zur Wirkung der angepassten Impfstoffe sind gegenwärtig kaum vorhanden. Daten zum Schutz vor Infektionen bzw. schwerer Krankheitsverläufe fehlen und lassen sich lediglich in Analogieschlüssen herleiten. Dennoch legen die vorhandenen Herstellerdaten nahe, dass eine Verbesserung der Impfantwort gegen die neueren Virusvarianten erreicht werden konnte.

Dieser Unterschied der Wirkung auf eine Antikörperbildung ist jedoch vergleichsweise gering (<2) und liegt deutlich unter dem Effekt, welche eine Auffrischungsimpfung für sich genommen hat (>10). Somit ist es in erster Linie wichtig überhaupt eine Auffrischung durchzuführen und weniger, mit welchem Impfstoff. Gleichwohl streben wir an, in unserer Praxis immer mit den aktuellsten verfügbaren Impfstoffen zu impfen.

Grundsätzlich ist eine 2. Auffrischungsimpfung (4. Impfung) für Menschen ab 60 Jahren und für Menschen mit hohem Risiko für einen schweren Corona-Verlauf aufgrund ihrer Grunderkrankung (besonders Immun- und Tumorerkrankungen) sinnvoll – siehe hierzu unten. Wenn diese bereits mit einem älteren Impfstoff erfolgt ist, wird gegenwärtig keine weitere Impfung mit einem angepassten Impfstoff empfohlen.

Dies git auch für die 1. Auffrischungsimpfung (3. Impfung). Diese ist grundsätzlich für alle Personen ab 12 Jahren empfohlen. Wenn diese bereits mit einem älteren Impfstoff erfolgt ist, wird gegenwärtig auch hier keine weitere Impfung mit einem angepassten Impfstoff empfohlen.

Bitte beachten Sie, dass die letzte Impfung bei Auffrischungsimpfungen mindestens 6 Monate zurückliegen muss, da ansonsten keine verlässliche Immunreaktion (Antikörperbildung) erfolgt.

Grundsätzlich zählt jede bestätigt durchgemachte Corona-Infektion wie eine erfolgte Impfung. So wird beispielsweise eine Infektion nach 2 Impfungen als gleichwertig zu einer 3. Impfung angesehen.

Folgende Personen gelten als gefährdet für einen schweren Erkrankungsverlauf bei einer Corona-Infektion und sollten daher eine 2. Auffrischimpfung erhalten: (Quelle: RKI, Epidemiologisches Bulletin 33/2022 18.08.2022)
▶Personen mit Immundefizienz (ID) ab dem Alter von 5 Jahren
▶BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
▶Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt
▶Personen im Alter ab 60 Jahren

Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung. In Analogie zur Indikationsimpfung gegen Influenza gehören zu den Grunderkrankungen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe z. B.:
▶Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (inklusive Asthma bronchiale und chronisch obstruktive Lungenerkrankung [COPD])
▶Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
▶Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
▶Chronische neurologische Erkrankungen
▶Angeborene oder erworbene ID (inkl. PatientInnen mit neoplastischen Krankheiten)
▶HIV-Infektion

Sollten Sie jedoch nicht sicher sein, ob in Ihrer Situation eine weitere Impfung anzuraten ist, sprechen sie unser Team bitte darauf an.