Versichertennachweis übermitteln

Wenn die Vorlage der Krankenversichertenkarte in der Praxis nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, einen Versicherungsnachweis elektronisch anzufordern. Eine Vorlage der Karte ist dann nicht mehr erforderlich.

Es bestehen hierzu zwei Möglichkeiten:

Die Praxis fordert mit Ihrem Einverständnis den Nachweis direkt bei der Kasse an. Dafür ist es erforderlich dass die Krankenkassendaten, beispielweise aus einem vergangenen Quartal bekannt sind. Die Mindestvoraussetzung ist dabei die genaue Bezeichnung der Krankenkasse.

Sie können die Übermittlung des Versichertennachweises durch die Krankenkasse bei dieser selbst veranlassen. In der Regel kann dies durch eine Smartphone-App der Kasse erfolgen. Scannen Sie hierzu den untenstehenden Code.