Informationen zum Corona-Antigen-Schnelltest für Berechtigte

für Personal an Schulen, Kitas und in der Kindertagespflege

Kultusministerin Eisenmann und Gesundheitsminister Lucha haben sich darauf geeinigt, dass das Personal an Schulen, Kitas und in der Kindertagespflege, sich zunächst bis zum 12. April zweimal pro Woche mittels Schnelltests anlasslos testen lassen kann.
Wir möchten dieses Konzept für Sie unterstützen und bieten Ihnen daher in unserer Praxis zu folgenden Zeiten so genannte Schnelltests an:

Montag und Donnerstag 6:30 bis 7:30 für Gruppen, sowie täglich 11:30 bis 12:00 für Einzelpersonen.
Bitte melden Sie sich für alle gewünschten Termine online über die Website der Praxis an. Sie vermeiden dadurch unnötige Wartezeiten für Sie und andere, sowie Stressbelastungen für unser Team. Ohne Terminreservierung kann eine Testung nicht garantiert werden.

Um eine zügige Abwicklung mit geringen Wartezeiten zu gewährleisten finden die Abstriche in enger Taktung vor den Öffnungszeiten der Einrichtungen statt.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir daher keine Beratung während der Tests erbringen können.
Die Proben werden sofort nach Abschluss der Abstriche, ausgewertet.

Auch wenn die Testauswertung selbst nur 15 Minuten benötigt, werden Sie in der Regel nicht auf das Testergebnis warten können.
Im Fall eines positiven Testergebnisses werden Sie umgehend von uns informiert. Achten Sie daher bitte darauf, dass Sie in der Stunde nach ihrer Testung telefonisch erreichbar sind.
Bein einem negativen Testergebnis erhalten sie keine gesonderte Benachrichtigung .

Wenn Sie - in Einzelfällen - eine schriftliche Bescheinigung über das Testergebnis benötigen, teilen sie uns dies bitte beim Abstrich mit. Ein schriftliches Zertifikat über das Testergebnis können Sie dann 30-60min. nach dem Test  online abrufen.

Bitte beachten Sie, dass ein negatives Testergebnis keine absolute Sicherheit bietet nicht infektiös zu sein .
Umgekehrt beweist ein positives Testergebnis keine Infektion. In diesem Fall ist ein weiterer Test (PCR-Test) erforderlich, welchen wir dann am Mittag desselben Tages durchführen. Bis zur Bestätigung oder Widerlegung des positiven Ergebnisses des Schnelltest ist eine Absonderung (Quarantäne) notwendig.

Ablauf der Testung:

  1. Bitte betreten Sie die Praxis einzeln und nur wenn Sie frei von Infektzeichen (Husten, Fieber) sind .
  2. Warten Sie vor der Praxis, bzw. im Parkplatzbereich mit mindestens 1,5m Abstand zu den anderen Wartenden.
  3. Betreten Sie den Eingangsbereich nach der ersten Eingangstür erst jeweils dann, wenn eine andere Person die Praxis verlässt.
  4. Wenn Sie das erste Mal zum Test mit Berechtigungsschein zu uns kommen: Füllen Sie im Eingangsbereich der Praxis die bereitliegenden Karten mit Ihrem Namen, Telefonnummer (möglichst Ihrer Handynummer) und dem Namen Ihrer Einrichtung aus. Behalten sie diese Karte bis zum Test bei sich.
  5. Nehmen Sie auf einem der Stühle im Anmeldungsbereich Platz (nicht im Wartezimmer!). Warten Sie bitte, bis Sie aufgerufen werden.
  6. Geben Sie beim Betreten des Abstrichraums Ihren Berechtigungsschein und die ausgefüllte Karteikarte ab. Die Karteikarte bleibt für Ihre folgenden Testungen in der Praxis.
  7. Der Abstrich wird als tiefer Nasenabstrich mit einem feinen Tupfer durchgeführt.
  8. Verlassen sie die Praxisräume direkt nach dem Abstrich indem Sie die nächste, vor der Praxis wartende Person zum Eintreten in den Eingangsbereich auffordern.
  9. Nehmen Sie Ihre Arbeit in Ihrer Einrichtung auf. Warten Sie nicht auf das Testergebnis. Im Fall eines positiven Testergebnisses informieren wir Sie umgehend.
  10. Achten Sie darauf, dass Sie, bzw. die Einrichtung in der Sie tätig sind, in der Stunde nach ihrer Testung telefonisch erreichbar sind.
  11. Melden Sie sich rechtzeitig über unsere Website für weitere Tests an.